Die Aufgaben des Elternbeirats sind im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen in Artikel 65 wie folgt geregelt:
Aufgabe des Elternbeirats ist es insbesondere,
- das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen,
- das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu wahren,
- den Eltern aller Schülerinnen und Schüler oder der Schülerinnen und Schüler einzelner Klassen in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Aussprache zu geben,
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,
- durch gewählte Vertreter an den Beratungen des Schulforums teilzunehmen (Art. 69 Abs. 2),
- bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag das Einvernehmen herzustellen,
- sich im Rahmen der Abstimmung nach Art. 51 Abs. 4 Satz 2 zu äußern,
- im Verfahren, das zur Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers führen kann, die in Art. 88 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 genannten Rechte wahrzunehmen,
- im Verfahren, das zum Ausschluss einer Schülerin oder eines Schülers von allen Schulen einer oder mehrerer Schularten führen kann, die in Art. 88 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 genannten Rechte
wahrzunehmen,
- bei Errichtung und Auflösung von staatlichen und kommunalen Schulen unter den in Art. 26 Abs. 2, Art. 27 Abs. 2 Satz 2 genannten Voraussetzungen mitzuwirken,
- bei Abweichungen von den Sprengelgrenzen unter den in Art. 42 Abs. 2 und 7 genannten Voraussetzungen mitzuwirken,
- bei der Bestimmung eines Namens für die Schule nach Art. 29 Abs. 1 Satz 3 mitzuwirken,
- das Einvernehmen bei der Änderung von Ausbildungsrichtungen, bei der Einführung von Schulversuchen, bei der Entwicklung des Schulprofils „Inklusion“ und bei der Stellung eines Antrags auf
Zuerkennung des Status einer MODUS-Schule herzustellen.
Die Seite der Stiftung Bildungspakt Bayern informiert über Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten von Eltern in Bayern
Info Portal ElternMitWirkung